Beschluss vom Landgericht Dortmund - 1 T 104/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dort-

mund vom 28.05.2003 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf bis zu 1200 Euro festgesetzt.


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Referenzen

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