Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 583/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.805,87 € (i.W. vierundzwanzigtausendachthundertundtünf 87/100 Euro) nebst Zinsen In Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2003 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw A, Cabrio (Fahrgestellnummer: ###############) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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