Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 527/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1).

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 5.000,00 festgesetzt.


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