Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 193/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.226,86 €

(i.W.: zweitausendzweihundertsechsundzwanzig 86/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 04.10.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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