Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 375/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.646,79 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz ab dem 06.09.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 4/5 die Beklagte

und 1/5 die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizu-

treibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung

durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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