Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 5/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von 485,73 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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