Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 70/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.707,03 € (in Worten: sechstausendsiebenhundertsieben 03/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank aus 34.806,96 € für den Zeitraum vom 01.02.2002 bis 22.03.2004 sowie aus weiteren 6.707,03 € seit dem 23.03.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.