Beschluss vom Landgericht Dortmund - 17 S 131/05

Tenor

Die Berufung des Beklagten und Widerklägers zu 1) vom

15.07.2005 gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamm vom

20.06.2005, Az. 28 C 36/05, wird zurück gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte

und Widerkläger zu 1).

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf

804,10 € festgesetzt.


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