Beschluss vom Landgericht Dortmund - 2 T 1/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den das Verfahren nach § 495a ZPO anordnenden Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 21.11.2005 wird

auf Kosten des Klägers nach einem Beschwerdewert von bis 600,00 € zurück-gewiesen.


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