Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 O 62/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.435,88 € (LW.: eintausendvierhundertfünfunddreißig 88/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 97 % und der Beklagte 3 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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