Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 1/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem

Streitwert in Höhe von 10.880,00 € der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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