Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 176/05

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 06.07.2005 wird wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 274,20 €

(i.W.: zweihundertvierundsiebzig 20/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2005 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 18,66 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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