Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 548/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung der Be-schwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu Händen des Verwalters Herrn Dipl.-Ing. P 3.199,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. November 2003 zu zahlen.

Wegen des Mehrbetrages von 0,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über des Basiszinssatz seit dem 16. November 2003 wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Gerichtskosten beider Instanzen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.199,98 € festge-setzt.


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