Beschluss vom Landgericht Dortmund - 1 S 108/06

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsin-

stanz wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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