Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 122/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 48.314,67 € der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.


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