Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 23/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.02.2006 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.269,77 € (i.W.: zweitausendzweihundertneunundsechzig 77/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 2.130,16 € seit dem 02.10.2003 und aus

139,61 € seit dem 16.03.2006 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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