Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 59/06

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für den Brandschaden vom 19. August 2005 (###########) zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 44.932,12 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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