Urteil vom Landgericht Dortmund - 22 O 65/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 16.166,70 € (in Worten: sechszehntausendeinhundertsechsund-sechzig 70/100 Euro) auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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