Urteil vom Landgericht Dortmund - 16 O 1/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.474,26 € (i. W. einundzwanzigtausendvierhundertvierundsiebzig 26/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2003 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


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