Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 23/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.021,53 € (i. B.: neun-zehntausendeinundzwanzig 53/100 EURO) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.477,26 € seit dem 28.11.2005, aus 3.000,00 € seit dem 13.01.2006, aus weiteren 3.000,00 € seit dem 11.03.2006, aus wei-teren 3.000,00 € seit dem 18.05.2006 sowie aus 2.544,27 € seit dem 22.02.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 19.021,53 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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