Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 157/05

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Unfallversicherung des Klägers

bei der Beklagten mit der Versicherungs-Nr. ###########

zu unveränderten Bedingungen fortbesteht und nicht aufgelöst

worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.