Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 314/06

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den Schadensfall vom 22.12.2005 Schaden-Nr. ########## Rechtsschutz im Hinblick auf die vom Kläger unter dem 22.06.2006 beim Landgericht Münster eingereichte Klage auf Unfallversicherungsschutz aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages mit der Nr. ############## bedingungsgemäß zu gewähren hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 50.000,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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