Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 26/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.03.2006 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Berufungsstreitwert vom 2.625,86 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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