Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 425/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen nach einem

Streitwert von 52.531,20 € (i. W. zweiundfünfzigtausendfünfhun-

derteinunddreißig 20/100 Euro) die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.


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