Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 578/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.072,72 € - i.B.: fünfzigtausendzweiundsiebzig 72/100 Euro - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf je 5.375,58 € seit dem 01.08.2004, 01.11.2004, 01.02.2005, 01.05.2005, 01.08.2005, 11.11.2005, 01.02.2006, 01.05.2006 und 01.08.2006 sowie auf 203,10 € ab dem 07.01.2005 und auf weitere 1.489,40 € ab dem 14.12.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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