Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 10/07

Tenor

Der Beschluss vom 06.12.2006 wird hinsichtlich der Entscheidung über den Pfändungsschutzantrag wie folgt abgeändert.

Die Rentenzahlungen aufgrund des mit der Schweizer Rentenanstalt geschlos-senen Rentenversicherungsvertrages, Vers.-Schein ######, in Höhe von monat-lich 301,35 € sind dem Beteiligten zu 1) pfandfrei zu belassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.616,20 € festgesetzt.


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