Urteil vom Landgericht Dortmund - 8 O 55/06

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 03.11.2006 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten aufer-legt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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