Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 59/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 16.03.2006 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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