Beschluss vom Landgericht Dortmund - 15 T 87/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 2) und 3).

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.


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