Urteil vom Landgericht Dortmund - 17 S 45/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom

21.02.2007 (427 C 1645/06) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teil-

weise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 318,--€ nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit

dem 26.11.2005 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 45,53 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

seit dem 17.02.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 % und der Beklagten

zu 10% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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