Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 178/07

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, Versicherungsschutz anlässlich des Unfallereignisses vom 29.12.2004 gegen 22:58 Uhr auf der Staatsstraße #### bei Kilometer 23,1 im Bereich der Gemeinde X für Herrn U, geb. am ##.##.####, aus dem Unfallversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ############### zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von bis 750.000,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%

des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.