Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 18/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.03.2007

verkündete Urteil des Amtsgerichts Hamm wird zurück-

gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung nach einem

Rechtsmittelstreitwert von 3.575,70 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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