Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 209/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 68.687,55 € (in Worten: achtundsechzigtausendsechshundertsiebenundachtzig 55/100 Eu-ro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 14.07.2007 Zug um Zug gegen Übergabe des Versicherungsscheins Nr. ######### zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streit-wert von 68.687,55 € mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers; dieser trägt seine Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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