Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 255/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 11.050,00 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.