Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 120/07

Tenor

Der Beschluss vom 30.03.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des vollstreckbaren Antrags vom 20.03.2007 wird der Beitritt der Gläubigerin zu der angeordneten Zwangsversteigerung wegen eines

1. bevorrechtigten dinglichen Anspruchs (Rangklasse 3 des § 10 ZVG) auf 571,26 € Grundsteuern (III/2004 - I/2007) und auf 93,50 € Säumniszuschläge bis zum 15.04.2007 und weiteren Säumniszu-schlägen von 1% pro Monat von 550,00 € ab dem 16.04.2007

2. nicht bevorrechtigten, persönlichen Anspruchs (Rangklasse 5 des § 10 ZVG) auf Kosten der bisherigen Rechtsverfolgung in Höhe von 12,00 €

zugelassen.

Dieser Beschluss gilt zugunsten der Gläubigerin als Beschlagnahme des Versteigerungsobjekts.

Der weitergehende Antrag der Gläubigerin vom 20.03.2007 wird zurück-gewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.