Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 336/05

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an  die Klägerin  68.971,74 € (in Worten: achtundsechzigtausendneunhunderteinundsiebzig 74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2003 hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 2) sowie seit dem 21.07.2003 hinsichtlich der Beklagten zu 3) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils    beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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