Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 131/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.025,13 € (in Worten: achttausendfünfundzwanzig 13/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.07.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 88 % und die Beklagte 12 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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