Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 62/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit leistet.


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