Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 49/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom

05.03.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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