Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 222/07

Tenor

Der Beschluss vom 29.03.2007 wird abgeändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 2) vom 07.03.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beteiligte zu 2).

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 110.000 € festgesetzt.


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