Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 444/05

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die

Klägerin 35.235,89 € ( in W.: fünfunddreißigtausend-zweihundertundfünfunddreißig 89/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 32.619,53 € seit dem 21.03.05 und aus weiteren 2.616,36 € seit dem 10.10.05 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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