Beschluss vom Landgericht Dortmund - 18 O 59/04 AktG

Tenor

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin nach einem Mindestgeschäfts-wert von 200.000,00 €.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin.

Im Übrigen trägt jeder Verfahrensbeteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.


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