Beschluss vom Landgericht Dortmund - 3 O 220/07

Tenor

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf 8.500,00 € festgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinan-der aufgehoben.

Die Kosten der Säumnis trägt der Beklagte.


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