Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 145/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.8.2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25,00 € (i.W. fünfundzwanzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2006 zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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