Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 491/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.375,00 € (i.W.: vierzehntausenddreihundertfünfundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von jeweils 1.796,90 € seit dem 02.05.2007, 02.06.2007, 02.07.2007, 02.08.2007, 02.09.2007, 02.10.2007, 02.11.2007 und 02.12.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert in Höhe von 14.375,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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