Urteil vom Landgericht Dortmund - 13 O 5/04 Kart.

Tenor

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 2.549.173,00 € (in Worten: zweimillionenfünfhundertneunundvierzigtausendeinhundertdreiundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und Beklagte zu 2) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt zur Hälfte die Beklagte zu 2). Im Übrigen tragen die außergerichtlichen Kosten die Parteien selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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