Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 20/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1.

dem Kläger ab 01.11.2007 aus der Berufsunfähigkeits-

zusatzversicherung Nr. ####### eine monatliche Rente

in Höhe von 843,68 € (i. W. achthundertdreiundvierzig

68/100 Euro) bis zum 01.02.2016 zu zahlen, zahlbar

im Voraus,

2.

den Kläger ab dem 01.11.2007 von der Beitragszahlung für

die Haupt- und Zusatzversicherung zur Vers.-Nr. #######

bis zum 01.02.2016 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von bis zu 40.000,00 € der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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