Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 169/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10.10.2007 wird das Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma B, vertreten durch den Geschäftsführer T, C, E, 53,44 € (i.W. dreiundfünfzig 44/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2006 sowie weitere 23,21 € an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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