Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 50/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.689,00 € (i.W.: einunddreißigtausendsechshundertneunundachtzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz von 15.844,50 € seit dem 31.03.2004 und von weiteren 15.844,50 € seit dem 01.06.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 72 % und der Beklagte 28 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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