Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 26/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Fa. D, vertreten durch den Geschäftsführer T, C-wall, E 312,88 € (i.W. dreihundertzwölf 88/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2006 sowie weitere 40,72 € an die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 43 % und die Beklagte 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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